SN90 Positionspapier Fahrpersonalmangel

Auf den Punkt – der bdo informiert

Busfahrpersonal – Maßnahmen gegen Personalkrise

Im Busgewerbe besteht ein gravierender Fahrpersonalmangel: Derzeit fehlen 7.768 Busfahrer:innen. Durch die zunehmenden altersbedingten Abgänge und die geplante Verkehrswende fehlen bis 2030 87.000 Busfahrer:innen. Die Folge des Fahrpersonalmangels: 58 Prozent der Busunternehmen werden im Wachstum ge-hindert, über 29 Prozent haben Probleme bei der Vertragserfüllung. Damit ist das umfangreiche Angebot des privaten mittelständischen Busgewerbes und das Ge-lingen der Verkehrswende insgesamt gefährdet: Mietomnibusverkehre, Busreisen, die öffentliche Grundversorgung im Nah- und Fernverkehr sowie die Schülerver-kehre. Die Gründe für den Fahrpersonalmangel sind die vielen Pflichtstunden und dass die Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zusätzlich zur Fahrausbil-dung absolviert wird. Im EU-Vergleich ist die Ausbildung dadurch erheblich länger und teurer. Hinzu kommen Sprachbarrieren und bürokratische Hürden für auslän-dische Fahrer:innen. Der bdo schlägt folgende Maßnahmen vor:

„2 in 1“ − Berufskraftfahrerqualifikation in Fahrausbildung integrieren

Für die Fahrgastbeförderung ist die Berufskraft-fahrerqualifikation erforderlich. In Deutschland er-folgt diese extrem zeitaufwändig, zusätzlich zu der Fahrausbildung. Dadurch ist die Ausbildung erheb-lich teurer und länger − bis zu 244 Pflichtstunden und 10.000 Euro. Zusätzlich überschneiden sich die Lerninhalte in wesentlichen Teilen. Daher müs-sen beide Ausbildungen zusammengelegt werden. Mit einer Unterrichtseinheit sowie einer Theorie- und Praxisprüfung werden Synergien genutzt, Bü-rokratie abgebaut und der Zeit- und Kostenaufwand erheblich reduziert. Inhalt und Qualität der Ausbil-dung und Prüfungen bleiben erhalten. In europäi-schen Nachbarstaaten ist das bereits Praxis.

Reduktion der Führerscheinpflichtstunden – Leistungsprinzip beibehalten

Der Busführerschein der Klasse D erfordert derzeit 79 bis 102 Pflichtstunden (Theorie und Praxis). Mit einer Re-duktion der Pflichtstunden der Führerscheinklasse D auf die Anzahl Pflichtstunden der Klasse D1 (48 bis 83 Pflichtstunden) können prüfungsreife Fahrschüler:innen direkt zur Prüfung – derzeit sind noch verbleibende Pflicht-stunden „abzusitzen“. Die Reduktion spart Zeit und Kosten. Zudem sind die Busfahrer:innen früher einsatzbereit. Das Leistungsprinzip – die individuelle Eignung – bestimmt weiterhin den Prüfungszeitpunkt.

Sprachbarrieren abbauen

Dass die Berufskraftfahrerqualifikation nur auf Deutsch und die Führerscheintheorieprüfung nicht in allen benötig-ten Fremdsprachen angeboten werden, ist für ausländische Fahrer:innen trotz ausreichender Deutschkenntnisse eine zu große Hürde. Das Sprachniveau muss auf ein verständliches Level angepasst, der Führerschein um weitere Fremdsprachen ergänzt und die Berufskraftfahrerqualifikation in diesen Fremdsprachen und mit Dol-metschern durchgeführt werden. Auf EU-Ebene ist das Wohnortsprinzip – der zwingende Erwerb von Führer-schein und Berufskraftfahrerqualifikation im Wohnsitzstaat – aufzuheben. Das baut Sprachbarrieren ab und schafft Ausbildungskapazitäten. Die einheitlichen EU-Standards garantieren weiterhin eine hochwertige Ausbildung.

Anerkennung ausländischer Führerscheine

Ausländische Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikationen, insbesondere aus Drittstaaten, müssen in Deutschland umfassender und schneller anerkannt und bürokratische Hürden abgebaut werden.

Mindestalter senken

Erst ab 23 Jahren sind Busfahrer:innen vollumfänglich einsetzbar. Jüngere Fahrer:innen können nur kleine Busse der Klasse D1, eingeschränkte Strecken oder leere Fahrzeuge führen. Mit neuen EU-Regelungen muss das Bus-fahren ohne Einschränkungen ab 21 Jahren und mit einer Berufsausbildung ab 18 Jahren erlaubt werden.

Weitere wirksame Maßnahmen

• Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Busfahrer:innen aus Drittstaaten nach § 24a Abs. 2 BeschV • Digitalisierung von Ausbildung und Weiterbildung (E-Learning) sowie der behördlichen Verfahren. • Anpassung der Mindestverdienstgrenze für den Aufenthaltstitel über 45-Jähriger Drittstaatsangehöriger.

Eine detaillierte Erläuterung entnehmen Sie bitte unserem Positionspapier.

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V.