Forderung nach Rechtsanspruch für Ausgleich von Einnahmeverlusten

Di, 29.11.2022

Verkehrsministerkonferenz zum “Deutschlandticket”

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. fordert im Rahmen der heutigen Sonder-Verkehrsministerkonferenz einen Rechtsanspruch der Busunternehmen, der den Ausgleich der Einnahmeverluste gesetzlich regelt und sicherstellt. Es bedarf klarer gesetzlicher Regeln auf Bundes-, zumindest aber auf Landesebene, damit das geplante Deutschlandticket überall, zeitgleich und unter den gleichen Bedingungen eingeführt werden kann.

Berlin, den 29. Nov. 2022 – Während Bund und Länder weiterhin über die Finanzierung des Deutschlandtickets streiten, sind wichtige Fragen noch immer nicht geregelt. Bund und Länder müssen nicht nur eine Nachschusspflicht zeitnah rechtsverbindlich vereinbaren, sondern auch einen garantierten Verlustausgleich für die Verkehrsunternehmen. Zudem müssen diese Zahlungen auch beihilferechtlich korrekt an die Unternehmen geleistet werden.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte dazu heute in Berlin: „Das geplante Deutschlandticket wird zu einem elementaren Systemwechsel im ÖPNV führen, mit weitreichenden finanziellen und strukturellen Folgen. Das darf aber nicht dazu führen, dass Bund und Länder ein mögliches Finanzierungsdelta von oben nach unten auf die Aufgabenträger und Unternehmen abwälzen oder die Busunternehmen die finanziellen Verluste durch das verbilligte 49-Euro-Ticket selber tragen müssen.“

Durch das geplante Deutschlandticket werden den Busunternehmen von der Politik erhebliche Teile der Fahrgeldeinnahmen genommen, ohne dass ein vollständiger Ausgleich garantiert ist. Deshalb muss vor Einführung des Deutschlandtickets nicht nur die Finanzierung durch Bund und Länder sichergestellt werden, sondern auch ein Rechtsanspruch der Unternehmen auf vollständigen Ausgleich gesetzlich geregelt werden, der den Ausgleich der Einnahmeverluste bei den Unternehmen sicherstellt. Dies ist nach der einschlägigen EU-Verordnung nur über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag und sogenannte allgemeine Vorschriften möglich. Letztere müssen entweder auf Bundes- oder zumindest auf Landesebene erlassen werden, sonst landet das Finanz- und Umsetzungsrisiko bei den ohnehin schon klammen Kommunen. Kommunen und Unternehmen werden mit der Umsetzung und dem drohenden Finanzierungsdelta allein gelassen und es droht ein Flickenteppich.

Leonard mahnt deshalb an: „Es kann nicht sein, dass in der derzeitigen Energie- und Wirtschaftskrise die absehbaren, erheblichen Fahrgeldverluste aus dem Deutschlandticket den Busunternehmen nicht rechtsverbindlich ausgeglichen werden. Die Existenzen familiengeführter Betriebe werden aufs Spiel gesetzt, wenn nicht zeitnah eine verbindliche beihilferechtliche Regelung auf Bundes- oder zumindest Landesebene gefunden wird, die auch die eigenwirtschaftlichen Verkehre einschließt. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass Bund und Länder den Verbraucher:innen gemeinsam ein Geschenk überreichen, Risiken und Nebenwirkungen aber nach „unten“ auf Kommunen und Unternehmen abwälzen. Hier machen wir nicht mit! “