Busunternehmer in Sorge - bdo gegen Grenzschließungen – Millionenschaden droht

Di, 16.02.2016

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) will die Grenzen innerhalb Europas offen halten. „Wir appellieren gemeinsam mit der IRU an Bundesregierung und EU-Kommission, dass Grenzkontrollen im Schengen-Raum Ausnahmen bleiben müssen“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard, die auch Vizepräsidentin der Bussparte der International Road Transport Union (IRU) ist. „Durch die Kontrollen an den Grenzen erleiden unsere Unternehmer einen Millionenschaden.“

Leonard: „Unsere Betriebe sind kleinere und mittlere Unternehmen mit geringen Gewinnspannen. Diese können schnell ins Aus geraten, wenn sie längere Wartezeiten an den Grenzen in Kauf nehmen müssen. Neben den erhöhten Betriebskosten führt das auch zu einer Unzufriedenheit bei den Fahrgästen. Der komplette Betriebsablauf wird gestört. Damit setzt sich eine Spirale in Gang, da die enttäuschten Fahrgäste dann möglicherweise nicht erneut buchen. Stammkunden gehen verloren, was zu weiteren finanziellen Einbußen führt.“

An den Grenzen zu Frankreich und Österreich aber auch am Ärmelkanal stehen die Busse immer öfter im Stau, wie die Unternehmen berichten. „Mit dem Verzicht auf Schengen und der zeitweisen Wiedereinrichtung von Grenzkontrollen werden die Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes zunichte gemacht“, sagte Leonard.

Für den Busverkehr ergibt sich aus den Kontrollen ein weiteres Problem. Von den Fernlinien- und Reise-Busunternehmen wird verlangt, dass die Identitäten der Passagiere überprüft werden. Falls es dabei zu Unstimmigkeiten kommt, droht Unternehmen wie Fahrern eine empfindlich hohe Strafe. „Auch hier entstehen den Unternehmen zusätzliche Kosten, beispielsweise durch längere Aufenthalte an den Bus-Terminals“, sagte IRU-CTP-Vizepräsidentin Leonard. „Hinzu kommt die hohe administrative Belastung für die Unternehmen, deren Fahrer nun Grenzübertrittdokumente auf ihre Echtheit überprüfen sollen, ohne entsprechend ausgebildet zu sein. Diese Aufgabe obliegt der Bundespolizei und darf auch in Zeiten der Flüchtlingskrise nicht auf die Busunternehmen abgewälzt werden.“