Barrierefreiheit

Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des stetig wachsenden Mobilitätsanspruchs älterer und behinderter Menschen kommt dem Thema „barrierefreie Mobilität“ eine große und noch wachsende Bedeutung zu. Auf diese Entwicklung haben viele Busunternehmer bereits reagiert und bieten inzwischen Reisen an, die die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen.

Mit Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ist die Barrierefreiheit sowohl im Fernbuslinienverkehr (1. Januar 2016 für Busse, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden und ab 1.1.2020 für alle Busse) als auch im ÖPNV („vollständige Barrierefreiheit“ ab 2022) verbindlich festgelegt worden.

Während aber der ÖPNV durch den weit verbreiteten Einsatz niederfluriger Linienbusse bereits zu einem großen Teil barrierefrei ist, sind „vollständig barrierefreie“ Reisebusse am Markt bislang nicht serienmäßig erhältlich. Die bislang im Einsatz befindlichen behindertengerechten Reisebusse sind ausnahmslos kostspielige Sonderanfertigungen. Allein der Lift zum Verbringen eines Rollstuhls in einen Reisebus schlägt dabei mit 20.000 – 30.000 € zu Buche. Zudem sind weitere Ausrüstungsgegenstände wie Spezialgurte und Anker notwendig, um die – oftmals speziell angefertigten - Rollstühle am Fahrzeugboden sicher zu befestigen. Für jeden Rollstuhlplatz fallen ca. sechs Sitzplätze weg. Hinzu kommt, dass 80 Prozent der gegenwärtig sich im Einsatz befindlichen Rollstühle nicht für die Beförderung in einem Fahrzeug (im Sinne eines Fahrzeugsitzes) geeignet sind, weil sie nicht mit den dafür erforderlichen Rückhalteeinrichtungen (z.B. Kraftknoten) ausgerüstet sind. Dies kann bereits bei einer starken Bremsung dazu führen, dass die einwirkenden Kräfte nicht in den Fahrzeugboden abgeleitet werden können, was das Zerbrechen des Rollstuhles und damit Verletzungen des Rollstuhlfahrers und anderer Fahrgäste zur Folge haben kann.

Die Politik darf die Busbranche beim Thema Barrierefreiheit nicht allein lassen. Die bestehenden rechtlichen Probleme müssen ressortübergreifend gelöst werden.