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bdo | Stellungnahme - Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen von über 3.000 privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

02.08.2024

Zu der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr nimmt der bdo wie folgt Stellung:

Der bdo sieht erhebliche Probleme bei einer kompletten Angleichung der verhaltensrechtlichen Regelungen zum Radverkehr. In der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten für kleine Elektrofahrzeuge, insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Busspuren, ist es, aus Sicht des bdo entscheidend, dass die Funktion der Busspuren (als Mittel zur Beschleunigung und Entlastung des öffentlichen Nahverkehrs) nicht durch die Freigabe für zusätzliche Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Busspuren wurden speziell dafür eingerichtet, um Linienbusse und andere öffentliche Verkehrsmittel schneller durch den Stadtverkehr zu bringen und somit einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen. Die geplante Anpassung der eKFV, die es kleinen Elektrofahrzeugen erlauben soll, Busspuren zu nutzen, könnte diese Kapazitäten jedoch stark einschränken und den Busverkehr erheblich verlangsamen.

Der bdo sieht in der geplanten Regelung das Risiko, dass durch die zunehmende Nutzung der Busspuren durch Elektrokleinstfahrzeuge die ursprünglichen Ziele – die Entlastung und Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs – verfehlt werden. Insbesondere in städtischen Gebieten, wo der Verkehrsraum ohnehin begrenzt ist, würde die zusätzliche Belastung durch E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge die Effizienz des Busverkehrs beeinträchtigen. Dies widerspricht dem Ziel, den öffentlichen Nahverkehr im Rahmen der Verkehrswende zu fördern und zu stärken.

Der bdo spricht sich deshalb dafür aus, dass Busspuren auch weiterhin vorrangig für den Linienverkehr und andere klar definierte Nutzergruppen wie den Schüler- und Behindertenverkehr reserviert bleiben, sowie für den Notdienst. Eine Ausweitung auf Elektrofahrzeuge sollte nur unter strengen Voraussetzungen und nach gründlicher Prüfung der Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr erfolgen. Insgesamt fordert der bdo, dass die Interessen des öffentlichen Nahverkehrs bei der Gestaltung der neuen eKFV stärker berücksichtigt werden. Die Regelungen müssen so gestaltet sein, dass sie die Effizienz und Zuverlässigkeit des Busverkehrs nicht gefährden und gleichzeitig eine klare Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer bieten.

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