Fahrgastrechte bei Fernbussen fest etabliert – Niedrige Fallzahlen – Kunden im Fokus

Fr, 22.05.2015

Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Verordnung haben sich die Fahrgastrechte für Fernbusse in Deutschland fest etabliert. „Die enorm geringe Menge an Fallzahlen beim Eisenbahnbundesamt (EBA) und bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) sprechen eine klare Sprache“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer. Nach vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes für 2014 beförderte die Branche 17 bis 19 Millionen Menschen. Demgegenüber standen bei der SÖP 71 Schlichtungsanträge. Das EBA zählt nicht nur die Beschwerden sondern auch jede Anfrage und kommt dabei auf die Zahlen von 252 schriftlichen und 138 mündlichen Anlässen.

In diesem Zusammenhang wies Leonard hartnäckige Behauptungen zurück, dass Buskunden weniger Fahrgastrechte als Bahnkunden hätten. Die Voraussetzungen beider Verkehrsträger sind sehr unterschiedlich. „Deshalb gelten für Busreisende andere Rechte“, sagte Leonard. „Die Differenzierung beruht auf den unterschiedlichen Gegebenheiten der Verkehrsträger und -unternehmen und daher ist ein Vergleich der Fahrgastrechte der Bahnkunden mit denen der Buskunden nicht möglich.“

Hintergrund: Im Gegensatz zur Bahn hat der Bus keine eigene Trasse. Das ist ein unvergleichlicher Vorteil der Bahn: Ein Zug bekommt im Netzfahrplan eine zeitlich‐räumlich und nach Zugart definierte Trasse und wird beim Fahren von den Betriebsleitzentralen der DB Netz AG unterstützt. Denn Züge fahren im Gegensatz zu Straßenfahrzeugen nicht auf Sicht, sondern werden von den Betriebsleitzentralen per Signal gesteuert. Dies erfordert auch eine vorherige konfliktfreie Planung der gesamten Netznutzung als Netzfahrplan. Damit bekommen Züge auch eine höherwertige Leistung als es auf der Straße üblich ist. Auf der Straße muss jedes Fahrzeug hingegen nach den gerade vorherrschenden Bedingungen unter Einhaltung der allgemein gültigen Regeln seinen Platz auf dem Straßennetz selbst finden.