bdo für dauerhafte Anhebung der Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung

Di, 05.07.2011

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt den aktuellen Vorstoß zur Änderung bei der Umsatzsteuer (Ist-Besteuerung) als mittelstandsfreundliche Lösung.

RA Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, nahm die aktuellen Überlegungen des Bundesfinanzministers, Betrieben mit einem Jahresumsatz von maximal 500.000 Euro die Ist-Besteuerung nicht als Ausnahme, sondern dauerhaft zu ermöglichen positiv auf:

„Planungssicherheit ist für die mittelständischen Unternehmen im deutschen Omnibusgewerbe sehr wichtig. Daher begrüßen wir es sehr, wenn es zukünftig zu einer dauerhaften Lösung kommt, statt wie jetzt, immer wieder im jährlichen Turnus auf eine Verlängerung hoffen zu müssen.“

Die große Koalition hatte im Frühjahr 2009 beschlossen, die Umsatzgrenze bei Inanspruchnahme eines verlängerten Zahlungsziels auf 500.000 € (vormals 250.000 €) anzuheben.

Aktuell müssen Unternehmer ihre Umsatzsteuer spätestens bis zum 10.ten des Folgemonats an das Finanzamt abführen, unabhängig davon ob die erbrachte Leistung vom Kunden bezahlt wurde oder nicht. Diese Pflicht zur Vorleistung (Soll-Besteuerung) belastet kleinere Betriebe besonders wenn Kunden in Zahlungsrückstand geraten, oder Zahlungsausfälle zu beklagen sind.

Christiane Leonard weiter: „Eine Entfristung der Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme eines verlängerten Zahlungsziels reduziert die Kapitalkosten von kleinen und mittelständischen Unternehmen und verbessert deren Liquidität. Mit der Umsetzung des Vorschlags würde eine unnötige Belastung von den Schultern dieser Firmen genommen werden.“