Positive Entwicklung bei Einhaltung von Sozialvorschriften im Straßenverkehr. bdo regt weitere Verbesserungen im Rahmen von „Mobility Package“ an.

Di, 25.07.2017

Die Beanstandungen bei Kontrollen sind in den Jahren 2013 – 2014 um 15% zurückgegangen. Das geht aus einem aktuellen Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr hervor. Dieser positive Trend macht deutlich, die Anstrengungen des Busgewerbes zeigen Wirkung. Im Rahmen des Mobility Package bedarf es nun einer umfassenden Analyse der Lenk- und Ruhezeiten-Vorschriften für Busse. Der Zeitpunkt ist gekommen, die Lenk- und Ruhezeiten-Regelungen für Busse branchengerecht flexibler zu gestalten.

Berlin, 25. Juli 2017 – Ein aktueller Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr weist erneut eine erfreuliche Entwicklung bei den festgestellten Verstößen aus. Danach sind in den Jahren 2013 - 2014 die bei Kontrollen festgestellten Zuwiderhandlungen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum um 15% zurückgegangen.

Dieses Untersuchungsergebnis zeigt, dass die Anstrengungen der Busunternehmen für ein Mehr an Sicherheit wirken. Vor dem Hintergrund dieses positiven Untersuchungsergebnisses kommt es bei den anstehenden Beratungen zum Mobility Package in Brüssel nun auf eine umfassende Untersuchung der Verordnung 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten und der Besonderheiten des Busverkehrs an. „Hierbei muss die Chance genutzt werden, Vorschriften zu entwickeln, die den Bedürfnissen unserer Fahrgäste und Fahrer besser entgegenkommen. Denn, ein Fahrgast ist kein Frachtgut!“, so Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.

Wermutstropfen des Berichts ist, dass die vorgabengerechte hohe Kontrolldichte in Deutschland in vielen anderen EU-Ländern nicht erreicht wird. Hier muss zur Harmonisierung des Sicherheitsniveaus und der Wettbewerbsbedingungen nachgesteuert werden. Hauptgeschäftsführerin Leonard stellt dazu fest: „Der Ehrliche darf am Ende nicht der Dumme sein!“ Der Bericht zeigt, dass die bestehenden Maßnahmen greifen, aber sie müssen auch überall gleichermaßen durchgesetzt werden.

Zum Hintergrund: Mit dem Mobility Package hat die EU-Kommission Ende Mai 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit Änderungsvorschlägen zu verschiedenen EU-Vorschriften vorgelegt, darunter auch für die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten. Es wird erwartet, dass sich die Verhandlungen dazu in Brüssel über die kommenden 2 Jahre erstrecken werden.